ZULASSUNGSSTELLE
für die Landespolizeidirektion
Wr. Neustadt (WN)
für die Bezirkshauptmannschaften
Wr. Neustadt (WB)
Neunkirchen (NK)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges. Das Kfz darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
ERSTANMELDUNG
Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
Typenschein
zusätzlich bei Firmen: Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug
zusätzlich bei Gebrauchtfahrzeugen: Prüfgutachten gem. § 57a
zusätzlich bei Leasingfahrzeugen: Benützungsüberlassungserklärung
ABMELDUNG
Typenschein bzw. Einzelgenehmigung
Zulassungsschein
Kennzeichentafeln (wenn diese nicht weiterverwendet werden)
Anmeldegebühr PKW/LKW mit Kennzeichen € 191,10
Anmeldegebühr PKW/LKW ohne Kennzeichen € 170,10
Anmeldegebühr Motorrad € 182,10
Anmeldegebühr Moped € 177,60 Anmeldegebühr Anhänger € 180,60